BAUUNTERNEHMEN GIEFING GMBH
BONYGASSE 65/5, 1120 WIEN
BAUUNTERNEHMEN GIEFING GMBH
Sitz: Bonygasse 65/5, 1120 Wien
Tel: +43 (0) 1 / 815 97 17
Fax: +43 (0) 1 / 815 97 69
E-Mail: office@giefing-bau.at
Geschäftsführer:
Bmstr. Andreas Schick
Jochen Teichmeister
UID-Nr: ATU68522404
FN: 410104w
FB-Gericht: Wien
Bankverbindung:
Oberbank
IBAN: AT30 1500 0041 1103 6887
BIC: OBKLAT2L
Gewerbeordnung: www.ris.bka.gv.at
Aufsichtsbehörde/Gewerbebehörde:
Bezirkshauptmannschaft Wien
Zuständiges Handelsgericht: Wien
Eintrag in der HFU-Gesamtliste:
Dienstgebernummer: 701944045
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Fotos: Fotolia (Stock), imaginer (div)
© 2015/2016 Bauunternehmen Giefing GmbH
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Bauunternehmen
Giefing GmbH
Nachstehende Geschäftsbedingungen sind wesentlicher
Bestandteil jeden Angebotes und jeden Vertrages zwischen der
Firma Bauunternehmen Giefing GmbH in Folge kurz "AN" und dem
Auftraggeber kurz "AG" genannt.
Alle im Angebot angeführten Preise sind Nettopreise zzgl. MWSt.
Die Angebotspreise sind für den AN bis zum nachfolgenden 30.
April nach Anbotslegung bindend. Unsere Kalkulation basiert auf
der Annahme einer Gesamtbeauftragung gemäß KV bzw. LV, eine
Teilbeauftragung verändert unsere angegebenen Nettopreise
Nicht durch uns verursachte Stehzeiten werden dem AG
verrechnet
Nach Auftragserteilung und vor Arbeitsbeginn ist eine Anzahlung in
Höhe von 25 % der Angebotsbruttosumme fällig. Die Rechnung ist
binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, bei Zahlungsverzug
werden bankübliche Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum verrechnet.
Der AG hat dafür Sorge zu tragen, dass die Abnahme innerhalb
dieses Zeitraumes erfolgt. Teilrechnungen nach Bauabschnitt
gelten als vereinbart.
Die im Angebot angeführten Maßangaben sind als Richtwerte zu
verstehen. Sofern keine Pauschale vereinbart wurde, erfolgt die
Abrechnung nach tatsächlichen Maßen.
Folgende, allgemeine Voraussetzungen sind bauseits zu erfüllen:
•
Jederzeitiger Zugang zum Objekt während der Baudauer
•
Für die Abholung und Retournierung von Schlüsseln werden
Fahrzeiten verrechnet
•
Sofern Höfe und Parkplätze im Objekt vorhanden sind, die
Zufahrt und Abstellmöglichkeit für die Firmenfahrzeuge
•
Bauseits ist Wasser und Strom 240 V bzw. wenn notwendig
380 V zur Verfügung zu stellen.
Der AG ist verpflichtet dem AN die Lage von Leitungen und
Einbauten bekanntzugeben. Für Beschädigungen an Leitungen und
sonstigen Einbauten die dem AN nicht bekannt gegeben wurden,
übernimmt der AN im Schadensfall keine Haftung.
Aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen
verpflichtet sich der AG nach Fertigstellung des Gewerks bei der
Übernahme zur umgehenden Prüfung der durchgeführten
Arbeiten. Allfällige, wahrnehmbare Mängel, sind längstens binnen
einer Woche nach schriftlich bestätigter Übernahme, ansonsten
binnen einer Woche nach zutage treten innerhalb der
Gewährleistungsfrist dem AN nachweislich zur Kenntnis zu
bringen.
Gerichtsstand Wien.